RATGEBER · STAND 16.10.2026
Grundpreis bei Meterware und Schüttgut (2026)
Das Kabel kommt von der Rolle, der Estrich im Sack, der Kies lose aus dem Behälter. Jeder Preis bezieht sich auf eine andere Menge. Die Preisangabenverordnung legt fest, welche Preise der Baumarkt nennen muss. Hier siehst du, was für Preisschild, Gesamtpreis, Grundpreis und Mengeneinheit gilt.
Preisschild und Gesamtpreis
Der Baumarkt muss Verbrauchern die Gesamtpreise nennen. Ware, die du selbst aus dem Regal nehmen kannst, etwa ein Farbeimer, ein Schraubensortiment oder ein Hammer, muss durch Preisschild oder Beschriftung ausgezeichnet sein.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Wann der Grundpreis dazukommt
Der Grundpreis nennt den Preis für eine feste Mengeneinheit. Als Mengeneinheiten nennt die Verordnung 1 Meter, 1 Quadratmeter, 1 Kubikmeter, 1 Kilogramm und 1 Liter der Ware.
Ob Fertigpackung, offene Packung oder Verkaufseinheit ohne Umhüllung: Wird die Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten, nennt der Markt neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis. Die Angabe muss unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein. Das betrifft zum Beispiel einen Sack Estrich nach Gewicht, einen Kabelring nach Länge oder ein Laminatpaket nach Fläche.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Lose Ware oder Packung?
Der Unterschied liegt in der Menge. Steht sie schon fest, etwa beim Sack Estrich oder beim Kabelring, nennt der Markt Gesamtpreis und Grundpreis. Misst jemand die Menge erst ab, ist es lose Ware: unverpackte Ware, die in Anwesenheit der Verbraucher, durch sie selbst oder auf ihre Veranlassung abgemessen wird.
Bei loser Ware genügt der Grundpreis allein: Der Markt muss lediglich ihn angeben. Einen zweiten Preis für die ganze Rolle oder den ganzen Haufen verlangt die Verordnung dann nicht.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Meterware: der Preis je Meter
Schneidet dir ein Mitarbeiter Kabel, Kette oder Seil von der Rolle ab, ist das lose Ware nach Länge. Der Grundpreis ist dann der Preis je Meter, denn die Mengeneinheit ist 1 Meter. Die Länge bestimmst du selbst, den Endpreis ergibt der Meterpreis mal Länge.
Für große Mengen gibt es eine Sonderregel: Werden Waren üblicherweise in Mengen ab 100 Litern, 50 Kilogramm oder 100 Metern abgegeben, gilt für den Grundpreis die Mengeneinheit, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Gemeint sind Waren, die üblicherweise in so großen Mengen abgegeben werden, nicht deine einzelne Einkaufsmenge.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Schüttgut: Sack oder lose
Wird Estrich im Sack nach Gewicht angeboten, nennt der Markt neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis. Dasselbe gilt für Sackware wie Blumenerde, die nach Volumen verkauft wird.
Füllst du Kies, Splitt oder Rindenmulch selbst ab oder lässt du ihn auf Wunsch abmessen, ist das wieder lose Ware. Dann genügt der Grundpreis. Bei loser Ware nach Gewicht oder Volumen steht er je 1 Kilogramm, 100 Gramm, 1 Liter oder 100 Milliliter, so wie es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Was du am Regal prüfst
Fehlt am Estrichsack oder am Kabelregal ein Preis oder passt die Angabe nicht zur Ware, sprich die Mitarbeiter im Markt an. Reagiert der Markt nicht, lass dich bei deiner Verbraucherzentrale beraten. Aktuelle Preise nennt diese Seite bewusst nicht.
- Trägt die Ware ein Preisschild oder eine Beschriftung?
- Steht bei Sack, Paket oder Ring neben dem Gesamtpreis ein Grundpreis?
- Bei Meterware: Steht der Preis je Meter dran? Rechne Preis mal gewünschte Länge.
- Passt die Einheit zu deinem Vergleich: Meter, Quadratmeter, Kilogramm oder Liter?
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 28.09.2026)
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