RATGEBER · STAND 16.10.2026
Altgeräte, Batterien, Mietgeräte im Baumarkt (2026)
Der alte Akkuschrauber, leere Batterien aus der Taschenlampe, ein Mietgerät fürs Wochenende: Rund um den Baumarkt gelten dafür unterschiedliche Regeln. Hier steht, was der Handel zurücknehmen muss, wohin du sonst gehst und was bei Mietgeräten und Transportern allgemein gilt.
Elektroaltgeräte: Die Pflicht hängt an der Verkaufsfläche
Die Pflicht trifft unter anderem Vertreiber, deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt. Gemeint ist die Fläche für Elektrogeräte, nicht der ganze Baumarkt. Das Umweltbundesamt nennt als Beispiele größere Elektrofachmärkte und zum Teil Baumärkte.
Fällt dein Markt darunter, nimmt er kleine Altgeräte auf Verlangen unentgeltlich zurück. Als klein gelten Geräte, die in keiner Richtung länger als 25 Zentimeter sind. Die Rücknahme darf nicht an einen Kauf geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Bei einem solchen Markt gilt für größere Geräte wie einen Elektrorasenmäher laut Umweltbundesamt: Beim Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart gibst du das alte kostenfrei ab. Ob dein Markt Altgeräte auch ohne Neukauf annimmt, erfährst du nur vor Ort.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Umweltbundesamt (Stand der Seite 13.12.2023)
Batterien und Akkus: Händler mit passendem Sortiment
Auch der Baumarkt ist Händler im Sinne dieser Pflicht: Jeder Händler muss Gerätealtbatterien unentgeltlich zurücknehmen, unabhängig von Marke, Herkunft und Baugröße. Die Pflicht beschränkt sich auf Batterien der Kategorien, die der Händler als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Steckt der Akku fest im Gerät, greift diese Händlerpflicht nicht: Sie erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien. Dann gelten die Regeln für Elektroaltgeräte von oben.
Batterien und Akkus gehören, auch beschädigt, nicht in den Hausmüll. Ob dein Markt eine Sammelbox bereithält, siehst du nur vor Ort.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Umweltbundesamt (Stand der Seite 24.10.2023)
Wenn der Markt nicht zurücknimmt
Nimmt der Markt deine alte Bohrmaschine oder den defekten Elektrorasenmäher nicht zurück, bleibt die kommunale Sammelstelle. Das Umweltbundesamt rät zu kostenfreien Sammelstellen wie Wertstoffhöfen. Öffnungszeiten und Annahmebedingungen erfährst du bei deiner Stadt oder Gemeinde. Online erledigst du das nicht: Meist bringst du Geräte und Batterien selbst zum Markt oder zur Sammelstelle.
Mietgeräte und Transporter: nur die Grundregeln
Wenn dein Markt Geräte oder einen Transporter vermietet, gilt dafür ein Mietvertrag. Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen. Prüfe die Rüttelplatte oder den Transporter deshalb bei der Übergabe und halte Mängel schriftlich fest.
Preise, Kaution, Selbstbeteiligung, Mindestalter und Mietzeiten stehen in den Mietbedingungen. Diese Seite nennt dazu bewusst nichts. Lass dir die Bedingungen vor der Buchung zeigen.
Für einen Transporter zählt die Fahrerlaubnisklasse. Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm. Frag vor der Buchung nach der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs.
Material aus dem Baumarkt musst du sichern. Die Ladung muss so verstaut sein, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutscht. Ragt das Ende deiner Dachlatten oder Rohre mehr als 1 m über die Rückstrahler nach hinten hinaus, musst du es kenntlich machen.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
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